Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 08.11.2004

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   OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 405/04, 1 Ws 406/04   

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https://dejure.org/2004,11458
OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 405/04, 1 Ws 406/04 (https://dejure.org/2004,11458)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.11.2004 - 1 Ws 405/04, 1 Ws 406/04 (https://dejure.org/2004,11458)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. November 2004 - 1 Ws 405/04, 1 Ws 406/04 (https://dejure.org/2004,11458)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Einholung eines Prognosegutachtens bei zweifelhafter Sozialprognose hinsichtich einer Strafrestaussetzung zur Bewährung

  • Judicialis

    StPO § 454

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454
    Tatrichterliche Aufklärungspflicht bei zweifelhafter Sozialprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 405/04
    Bei dieser Prüfung trifft das Gericht jedoch eine umfassende Aufklärungspflicht und es muss sich ein möglichst abschließendes Bild über die zu beurteilende Person verschaffen, weswegen eine ausreichende Erforschung des zu Grunde liegenden Sachverhaltes in jedem Fall unerlässlich ist ( BVerfG NJW 1998, 2202, 2203; NJW 2000, 501 ).
  • BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 2 S 1 durch Ablehnung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 405/04
    Bei dieser Prüfung trifft das Gericht jedoch eine umfassende Aufklärungspflicht und es muss sich ein möglichst abschließendes Bild über die zu beurteilende Person verschaffen, weswegen eine ausreichende Erforschung des zu Grunde liegenden Sachverhaltes in jedem Fall unerlässlich ist ( BVerfG NJW 1998, 2202, 2203; NJW 2000, 501 ).
  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 405/04
    Zieht das Gericht dagegen eine Aussetzung der Reststrafe nicht in Betracht, weil sie wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles offensichtlich nicht verantwortet werden kann, so ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich ( BGH NJW 2000, 1663; OLG Celle NStZ-RR 1999, 179; OLG Thüringen NStZ 2000, 224; OLG Hamm StV 1999, 216).
  • OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00

    Pflicht zur Begutachtung nach § 454 StPO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 405/04
    Aus dem Gebot einer hinreichenden richterlichen Sachaufklärung im Strafvollstreckungsverfahren ( BVerfG a.a.O ) folgt, dass hierzu neben der möglichen Vermeidung einer bedingten Entlassung nach sachverständiger Begutachtung auch die positive Ermittlung der Voraussetzungen für eine nicht mehr gegebene Gefahr erneuter Strafbarkeit gehört (OLG Köln StV 2001, 30, 31).
  • OLG Hamm, 11.02.1999 - 2 Ws 42/99

    Prognosegutachten, Anstaltspsychologe, Strafaussetzung, Aussetzung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 405/04
    Zieht das Gericht dagegen eine Aussetzung der Reststrafe nicht in Betracht, weil sie wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles offensichtlich nicht verantwortet werden kann, so ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich ( BGH NJW 2000, 1663; OLG Celle NStZ-RR 1999, 179; OLG Thüringen NStZ 2000, 224; OLG Hamm StV 1999, 216).
  • OLG Celle, 29.07.1998 - 2 Ws 201/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 405/04
    Zieht das Gericht dagegen eine Aussetzung der Reststrafe nicht in Betracht, weil sie wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles offensichtlich nicht verantwortet werden kann, so ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich ( BGH NJW 2000, 1663; OLG Celle NStZ-RR 1999, 179; OLG Thüringen NStZ 2000, 224; OLG Hamm StV 1999, 216).
  • OLG Jena, 03.12.1999 - 1 Ws 366/99

    Begutachtung bei Aussetzung der Unterbringung)

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 405/04
    Zieht das Gericht dagegen eine Aussetzung der Reststrafe nicht in Betracht, weil sie wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles offensichtlich nicht verantwortet werden kann, so ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich ( BGH NJW 2000, 1663; OLG Celle NStZ-RR 1999, 179; OLG Thüringen NStZ 2000, 224; OLG Hamm StV 1999, 216).
  • KG, 04.10.1999 - 5 Ws 304/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 405/04
    Danach ist eine zweigeteilte Vorgehensweise erforderlich, in deren ersten Schritt das Gericht anhand der allgemeinen Voraussetzungen ( § 454 Abs. 1 StPO, § 57 StGB ) überprüfen muss, ob eine vorzeitige Entlassung in Betracht zu ziehen ist ( Senat NStZ 2000, 447 ), wobei insbesondere der nach § 454 Abs. 1 Satz 2 StPO einzuholenden Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt Bedeutung zukommt.
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   OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 406/04   

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https://dejure.org/2004,13309
OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 406/04 (https://dejure.org/2004,13309)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.11.2004 - 1 Ws 406/04 (https://dejure.org/2004,13309)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. November 2004 - 1 Ws 406/04 (https://dejure.org/2004,13309)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Einholung eines Prognosegutachtens bei zweifelhafter Sozialprognose hinsichtich einer Strafrestaussetzung zur Bewährung

  • Judicialis

    StPO § 454

  • rechtsportal.de

    StPO § 454
    Tatrichterliche Aufklärungspflicht bei zweifelhafter Sozialprognose

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 406/04
    Bei dieser Prüfung trifft das Gericht jedoch eine umfassende Aufklärungspflicht und es muss sich ein möglichst abschließendes Bild über die zu beurteilende Person verschaffen, weswegen eine ausreichende Erforschung des zu Grunde liegenden Sachverhaltes in jedem Fall unerlässlich ist ( BVerfG NJW 1998, 2202, 2203; NJW 2000, 501 ).
  • BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 2 S 1 durch Ablehnung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 406/04
    Bei dieser Prüfung trifft das Gericht jedoch eine umfassende Aufklärungspflicht und es muss sich ein möglichst abschließendes Bild über die zu beurteilende Person verschaffen, weswegen eine ausreichende Erforschung des zu Grunde liegenden Sachverhaltes in jedem Fall unerlässlich ist ( BVerfG NJW 1998, 2202, 2203; NJW 2000, 501 ).
  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 406/04
    Zieht das Gericht dagegen eine Aussetzung der Reststrafe nicht in Betracht, weil sie wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles offensichtlich nicht verantwortet werden kann, so ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich ( BGH NJW 2000, 1663; OLG Celle NStZ-RR 1999, 179; OLG Thüringen NStZ 2000, 224; OLG Hamm StV 1999, 216).
  • OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00

    Pflicht zur Begutachtung nach § 454 StPO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 406/04
    Aus dem Gebot einer hinreichenden richterlichen Sachaufklärung im Strafvollstreckungsverfahren ( BVerfG a.a.O ) folgt, dass hierzu neben der möglichen Vermeidung einer bedingten Entlassung nach sachverständiger Begutachtung auch die positive Ermittlung der Voraussetzungen für eine nicht mehr gegebene Gefahr erneuter Strafbarkeit gehört (OLG Köln StV 2001, 30, 31).
  • OLG Hamm, 11.02.1999 - 2 Ws 42/99

    Prognosegutachten, Anstaltspsychologe, Strafaussetzung, Aussetzung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 406/04
    Zieht das Gericht dagegen eine Aussetzung der Reststrafe nicht in Betracht, weil sie wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles offensichtlich nicht verantwortet werden kann, so ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich ( BGH NJW 2000, 1663; OLG Celle NStZ-RR 1999, 179; OLG Thüringen NStZ 2000, 224; OLG Hamm StV 1999, 216).
  • OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 405/04

    Verfahren der Strafrestaussetzung: Anforderungen an die richterliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 406/04
    1 Ws 405/04 1 Ws 406/04.
  • OLG Celle, 29.07.1998 - 2 Ws 201/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 406/04
    Zieht das Gericht dagegen eine Aussetzung der Reststrafe nicht in Betracht, weil sie wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles offensichtlich nicht verantwortet werden kann, so ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich ( BGH NJW 2000, 1663; OLG Celle NStZ-RR 1999, 179; OLG Thüringen NStZ 2000, 224; OLG Hamm StV 1999, 216).
  • OLG Jena, 03.12.1999 - 1 Ws 366/99

    Begutachtung bei Aussetzung der Unterbringung)

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 406/04
    Zieht das Gericht dagegen eine Aussetzung der Reststrafe nicht in Betracht, weil sie wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles offensichtlich nicht verantwortet werden kann, so ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich ( BGH NJW 2000, 1663; OLG Celle NStZ-RR 1999, 179; OLG Thüringen NStZ 2000, 224; OLG Hamm StV 1999, 216).
  • KG, 04.10.1999 - 5 Ws 304/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 406/04
    Danach ist eine zweigeteilte Vorgehensweise erforderlich, in deren ersten Schritt das Gericht anhand der allgemeinen Voraussetzungen ( § 454 Abs. 1 StPO, § 57 StGB ) überprüfen muss, ob eine vorzeitige Entlassung in Betracht zu ziehen ist ( Senat NStZ 2000, 447 ), wobei insbesondere der nach § 454 Abs. 1 Satz 2 StPO einzuholenden Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt Bedeutung zukommt.
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